Zugangsvoraussetzungen: Allgemeine Hochschulreife und Nachweis, dass Physik- und Chemie-Kurse bis zur Jahrgangsstufe 13.2 mit ausreichenden Leistungen belegt wurden. Fehlen diese Kurse, so sprechen die Niederländer von ''Deficienties''. In einem solchen Fall sollte umgehend das Gespräch mit einem Studienberater (Studentendekaan) der Hochschule gesucht werden.
Zulassung: Für die Zulassung zum Studiengang Zahnmedizin setzt das Ministerium für Unterricht, Kultur und Wissenschaft jährlich eine Ausländerquote fest, die in den letzten Jahren bei 2% lag. Diese wenigen Plätze werden praktisch alle an Studienanfänger vergeben. Wenn die Zahl der ausländischen Bewerber für einen dieser Studiengänge die festgesetzte Quote übersteigt, wird durch ein Losverfahren über die Zulassung entschieden. Die Ergebnisse des Losverfahrens werden Mitte Juli des Jahres bekannt gegeben.