Neben dem Studium einen Online Shop eröffnen?


Die Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen, sind heutzutage vielfältiger denn je. Jene Zeit, in welchen erst nach einer Berufsausbildung oder einem Studium die Eröffnung eines eigenen Unternehmens realisierbar war, gehört mittlerweile längst der Vergangenheit an. Zunehmend mehr Studierende nutzen die Zeit auf einer Hochschule dafür, sich eine eigene Existenz aufzubauen und einen eigenen Onlineshop auf die Beine zu stellen. Neben der Umsetzung der eigenen Geschäftsidee ist jedoch notwendig, bei Aufbau einer Onlineshops während des Studiums einige weitere Aspekte zu berücksichtigen.

Die Anmeldung eines Gewerbes


Wer in Deutschland einen Onlineshop mit der Absicht einer Gewinnerzielung betreibt, gilt grundsätzlich immer als Gewerbetreibender. Jeder Student muss sich also nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung richten und vor der Aufnahme seiner Tätigkeit offiziell ein Gewerbe anmelden. Ob die Arbeit zum Zweck der Haupt- oder Nebenerwerbs dienst und ob es sich um ein Kleingewerbe handelt, spielt in diesem Zusammenhang zunächst keine wesentliche Rolle.

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet Voll- und Kleingewerbe dahingehend, dass bei einem Kleingewerbe es nicht zwingend notwendig ist, "in kaufmännischer Art und Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb" zu errichten. Während des Studiums handelt es sich vor diesem Hintergrund in den allermeisten Fällen also um ein Kleingewerbe. Dadurch entfällt letztendlich die Pflicht, das neugegründete Unternehmen, sofern es sich um die Rechtsform eines Einzelunternehmens handelt, im Handelsregister eintragen zu lassen. Wahlweise kann eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ohne eine Eintragung im Handelsregister gegründet werden.

Wie hoch darf der Verdienst ausfallen?


"Normale" Studenten dürften pro Monat Einnahmen in Höhe von maximal 450 Euro erzielen. Bis zu dieser Einkommensgrenze, welche von Zeit zu Zeit eine Anpassung erfährt, müssen keine Abgaben an die Sozialversicherung abgeführt werden. Bis höchsten 470 Euro ist es zudem möglich, Studenten kostenfrei in einer Familienversicherung der jeweiligen Krankenkasse mitzuversichern. Werden diese Grenzwerte mehr als drei Monate nacheinander überschritten, müssende Studierende selbst einer gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Günstige Beiträge werden immer dann in Aussicht gestellt, wenn es beim Betreiben eines Onlineshops nicht um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt.

Handelt es sich um einen Haupterwerb, müssen sich Studenten auch während des Studiums entweder privat oder gesetzlich versichern lassen. Empfangen die Studenten Bafög-Leistungen, wird zunächst ein Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten angesetzt. Während dieser Zeit, darf durch den Onlineshop ein maximaler Gewinn von 4.410 Euro erwirtschaftet werden. Wer durch ein gut durchdachtes SEO Marketing diesen Wert schneller erreicht, als angenommen, muss sich mit einer neuen Einkommenssituation arrangieren. Wird dieser Wert überschritten, besteht die Möglichkeit, dass das BAföG gekürzt oder gar vollständigen gestrichen wird.

Vielversprechende Aussicht durch den Betrieb eines Onlineshops für Studenten


Neben der Gewerbeanmeldung sowie der Wahl der Unternehmensform gilt es einige finanz- und steuerrechtliche Aspekte bei der Gründung eines Onlineshops zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist es ratsam, die Einnahmen des Shops genau im Blick zu behalten, um etwaige Hürden zu vermeiden. Grundsätzlich kann die Unternehmensgründung dazu beitragen, wichtige Erfahrungen zu sammeln, welche im späteren Lebensverlauf unter Umständen überaus nützlich sein können. Aus diesem Grund sollte sich zunächst kein Student von den gesetzlichen Bestimmungen abschrecken lassen.