Studienfinanzierung durch die Niederlande

Ähnlich kompliziert wie die Bestimmungen beim BAföG sind die niederländischen Regelungen zur Studienfinanzierung. Fast alle niederländischen Studenten bekommen ein Stipendium vom niederländischen Staat.

Laut niederländischem Recht ist keine Studiefinanzierung möglich, sobald ausländische Studienfinanzierung, sprich für Deutschland BaföG, beantragt wird. Umgekehrt wird beim BAföG die niederländische Studiefinanzierung als eigenes Einkommen voll angerechnet.

Unter folgenden Voraussetzungen können Deutsche in den Genuss der niederländischen Förderung kommen:

  • man darf bei Studienbeginn nicht älter als 29 Jahre alt sein;
  • man braucht ein Bankkonto in den Niederlanden;
  • man muss eine Sofi-/BSN-Nummer beantragen;
  • man muss neben dem Studium mindestens 56 Stunden im Monat arbeiten.

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch diejenigen gefördert werden, die wie ihre Väter oder Mütter die niederländische Staatsangehörigkeit haben oder bei denen ein Elternteil längere Zeit in den Niederlanden gearbeitet hat.

Die niederländische Studienfinanzierung für Studienanfänger ab dem Studienjahr 2015-2016 besteht aus vier Teilen.

  • Lening (Darlehen)
  • Aanvullende beurs (Aufstockungsdarlehen bei Bedürftigen) oder bei fehlende Bedürftigkeit zusätzliches Darlehen (Aanvullende lening)
  • Studentenreisproduct (Ticket für öffentliche Verkehrsmittel, OV Card)
  • Collegegeldkrediet (Studiengebührenkredit)

Maximal kann der Betrag im Studienjahr 2015-2016 1.016 € betragen.

Bitte schaut unter den folgenden Punkten nach:

Basisdarlehen „Lening“

Aufstockung „Aanvullende beurs“ (Aufstockungsdarlehen oder Zuschuss)

Verzinsliches Darlehen ''Aanvullende lening''

Collegegeldkrediet

Reisproduct - die OV-Card

Eine Sofi-/BSN-Nummer beantragen