In vielen Ländern (wie auch den Niederlanden) besteht für Studierende eine Krankenversicherungspflicht. Wer in der Bundesrepublik Deutschland einer Pflichtversicherung angehört, kann (unter bestimmten Voraussetzungen) aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkassen des Gastlandes in Anspruch nehmen.
Wenn du unter 25 Jahren alt bist, in den Niederlanden studierst und lebst, aber nicht arbeitest, kannst du weiterhin über die Familienversicherung deiner Eltern versichert bleiben. Erforderlich ist dafür der ''Anspruchsnachweis'', den die deutsche Krankenkasse ausstellt, und im Gastland die Anmeldung bei der Gebietskasse.
Es ist dringend notwendig, sich vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenkasse gründlich zu informieren. Im Normalfall bringen Austauschstudierende eine Bestätigung auf dem Formblatt E-111 oder E-128 mit, das die zuständige Krankenkasse ausstellt.
Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und für wie lange ein Auslandsschutz besteht.
Wer allerdings in den Niederlanden studiert und dort arbeitet oder älter als 30 Jahre alt ist, der muss sich in den Niederlanden mit einer so genannten Basisversicherung absichern.
Eine Vielzahl von Krankenversicherungen in den Niederlanden bietet einen breiten Versicherungsschutz zu vergleichsweise günstigen Tarifen, beispielsweise die Stiftung Studentengesundheitsfürsorge (Stichting Studentengezondheidszorg - SSGZ) oder - begrenzt auf einen Zeitraum von maximal anderthalb Jahren - auch der International Student Insurance Service (ISIS). Darüber hinaus beschäftigen manche niederländischen Universitäten Ärzte und Psychologen, die an der entsprechenden Hochschule eingeschriebene Studierende in beschränktem Umfang kostenlos behandeln.
Die Kosten für die Basisversicherung belaufen sich auf 1.200 bis 1.300 pro Jahr. Dabei muss man sich mit 350 pro Jahr an den Krankheitskosten beteiligen. Zur Finanzierung der Krankenversicherung in den Niederlanden kann man auch als Deutscher einen einkommensabhängigen Zuschuss des niederländischen Staates in Anspruch nehmen. Wer allerdings pro Jahr mehr als 39.939 Verdienst erhält oder ein Vermögen von mehr als 101.139 hat, erhält keinen Zuschuss. Der so genannte ''Zorgtoeslag'' liegt bei maximal 88 pro Monat (1.056 pro Jahr).
Weitere Einsparmöglichkeiten (bis zu 10%) gibt es, wenn man sich an einer Grupperversicherung der Hochschule beteiligt. Diese Verträge werden als ''Collectieve verzekering'' bezeichnet. Dazu sollte man sich an seiner Hochschule erkundigen.
Einige Studenten lassen sich für die Dauer ihres Aufenthaltes in Holland von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien, oder kündigen. Privat Krankenversicherte sollen die Umstellung auf eine Anwartschaftsversicherung prüfen.
MAWISTA ist ein Spezialist für Auslandskrankenversicherung für Studenten in Holland. Dort findet man alle Tarife und Infos im Überblick.
Für kurzfristige Auslandsaufenthalte in Holland gibt es einen Beitrags- und Bedingungsvergleich der Reiseversicherung erstellt von MAWISTA. Eine Reiserücktrittsversicherung ist meist nicht erforderlich. Auch für kurzfristige Aufenthalte ist eine Auslandskrankenversicherung für Holland in der Regel nicht notwendig.