Der Aufstockungsbetrag, welcher ähnlich dem deutschen BAföG vom Einkommen der Eltern abhängig ist. Maximal beträgt der Aufstockungsbetrag im Jahr 2024/25 monatlich 457,60 Euro für gesetzlich krankenversicherte Studenten. Verdienen die Eltern mehr als ca. 70.000 € jährlich, bekommt man keine Aufstockung.
Wenn man sein Studium in zehn Jahren abschließt, kriegt man diesen Betrag geschenkt, deshalb ''aanvullende beurs''.
Die Studenten, deren Eltern zuviel verdienen, können den Betrag auch leihen, deshalb ''aanvullende lening''. Sie müssen den Betrag in jedem Fall zurückzahlen. Unter dem Folgepunkt wird das Darlehen erläutert.
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