Ähnlich kompliziert wie die Bestimmungen beim BAföG sind die niederländischen Regelungen zur Studienfinanzierung. Fast alle niederländischen Studenten bekommen ein Stipendium vom niederländischen Staat.
Laut niederländischem Recht ist keine Studiefinanzierung möglich, sobald ausländische Studienfinanzierung, sprich für Deutschland BaföG, beantragt wird. Umgekehrt wird beim BAföG die niederländische Studiefinanzierung als eigenes Einkommen voll angerechnet.
Unter folgenden Voraussetzungen können Deutsche in den Genuss der niederländischen Förderung kommen:
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch diejenigen gefördert werden, die wie ihre Väter oder Mütter die niederländische Staatsangehörigkeit haben oder bei denen ein Elternteil längere Zeit in den Niederlanden gearbeitet hat.
Die niederländische Studienfinanzierung für Studienanfänger ab dem Studienjahr 2015-2016 besteht aus vier Teilen.
Maximal kann der Betrag im Studienjahr 2015-2016 1.016 betragen.
Bitte schaut unter den folgenden Punkten nach:
► Aufstockung Aanvullende beurs (Aufstockungsdarlehen oder Zuschuss)