Was kostet ein Studium in den Niederlanden?

Studiengebühren für ein Studium in Holland


Studiengebühren 202/25

Ein Studium in den Niederlanden ist nicht kostenlos. Die Studiengebühren sind in den Niederlanden per Gesetz landesweit festgelegt. Das ist das sogenannte wettelijk collegegeld, zu übersetzen als das ''gesetzliche Studiengeld''.  Alle EU-Studierenden, die Vollzeit studieren, zahlen Studiengebühren von 2.530 € je (Studien-)jahr

Nur die Hälfte zahlen: Erstes Jahr der Studiengebühren

Erstjahres-Studenten zahlen nur die Hälfte der Studiengebühren - 1.265 €.

Diese Regelung gilt für alle Studenten aus einem EU-Land, Norwegen, Schweiz, Island, Liechtenstein und Surinam. Ein Studium an einer privaten Hochschule ist von dieser Regelung ausgeschlossen.

Eine Beantragung auf die Reduzierung ist nicht notwendig. Wenn du berechtigt bist, findest du in deinem Studielink-Account unter Zahlung einen Hinweis.


Die Gebühren für ein Teilzeit- oder duales Studium variieren je nach Hochschule zwischen 1.506 und 2.530 € jährlich.

Instellingscollegegeld

Neben den gesetzlich festgelegten Studiengebühren (wettelijk collegegeld) können die Hochschulen das sogenannte ''Instellingscollegegeld'' in einigen wenigen Fällen (zum Beispiel bereits abgeschlossenes Masterstudium, 30 Jahre und älter) verlangen. Beispielsweise müssen Nicht-EU-Mitglieder in der Regel weitaus mehr als EU-Mitglieder zahlen. Die Preise variieren zwischen 6.000 und 22.000 Euro und können auf den entsprechenden Hochschulwebsites oder www.nuffic.nl/en nachgelesen werden.

Wichtig: Adressänderung bei studielink.nl

Möchtest du, dass Briefe der Hochschule zu deiner neuen Adresse am Hochschulort gesendet werden? Dann solltest du daran denken, nach einem Umzug in die Niederlande deine Anschrift bei www.studielink.nl entsprechend abzuändern, damit die Hochschule auch die richtige Adresse hat. Ansonsten kann es passieren, dass wichtige Anschreiben nicht ankommen! Oft ist es sinnvoll, hier weiterhin die Heimatadresse z. B. bei den Eltern anzugeben - damit bei mehrfachen Umzügen nichts schiefgeht!

Bis wann muss die Zahlung der Studiengebühren erfolgen?

Die Erteilung der Einzugsermächtigung sollte so früh wie möglich erfolgen, spätestens jedoch zu Studienbeginn. Allerdings kann es dann passieren, dass du deinen Studentenausweis und deine Login-Daten verspätet erhältst.

Kann ich die Studiengebühren auch in Raten zahlen?

Ja, in fünf Raten. Zu beachten ist jedoch, dass es hierfür fünf von der Hochschule festgelegte Einzugstermine gibt, an denen die entsprechenden Raten von deinem Konto eingezogen werden. Die Art der Zahlungsweise – in Raten oder gleich die volle Summe – kannst du bei www.studielink.nl auswählen.

Seit 2014 ist für Studenten aus den EWR-Ländern (Europäischer Wirtschaftsraum) auch die Ratenzahlung von einem Heimatkonto möglich. Seit 2013 kann man dies auch bei Studielink angeben. Der Vorteil liegt darin, dass man die Bezahlung von Studiengebühren von seinem Heimatkonto vornehmen kann.

Weitere Informationen

Weitere Informationen findet ihr auch unter: www.duo.nl