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Studienanfänger unbedingt rechtzeitig Erstwohnsitz anmelden!

Bereits seit dem 1. September 2010 gilt bezüglich der zu zahlenden Studiengebühren für Deutsche, die in den Niederlanden studieren, folgende Regelung:

Wer seinen Erstwohnsitz nicht in einem der BeNeLux-Staaten oder einem der drei deutschen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Bremen hat, zahlt höhere Studiengebühren.

''Normale'' Bachelorstudierende müssen für das Studienjahr 2013/2014 1835 Euro an Studiengebühren zahlen. Hat man seinen Erstwohnsitz aber nicht in einem der oben genannten Länder, zahlt man das sogenannte instellingscollegegeld. Dieses wird von jeder Hochschule individuell festgelegt und kann ein Vielfaches der normalen Studiengebühren betragen. So weit, so gut.

Was ist jetzt neu?
Geändert hat sich Folgendes: Bisher war es Studienanfängern möglich, sich erst nach Studienstart am neuen Wohnort anzumelden. Dies ist jetzt jedoch zwingend vor Studienstart erforderlich! Ansonsten muss man das höhere instellingscollegegeld zahlen.

Ausführliche Informationen zu den Regelungen.



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