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Neues Krankenversicherungsgesetz in NL
Wer ist verpflichtet, sich in NL zu versichern?
Ab 2006 gilt in NL ein neues Kranken-/Pflegeversicherungsgesetz (Zorgverzekeringswet, ZVW). Nach diesem Gesetz müssen sich alle über 18-Jährigen, die in NL wohnen und in NL arbeiten und dort Lohnsteuer bezahlen, selbst bei einer NL-Krankenversicherung versichern. Dies gilt auch für ausländische Studenten, die in NL wohnen und dort arbeiten.
Aber: Bei Studenten, die unter 30 Jahre alt sind und lediglich zum Zwecke des Studierens in NL wohnen, gehen die NL-Krankenkassen davon aus, das sich deren sozialer Lebensmittelpunkt noch in Deutschland befindet. Diese sind deshalb in NL nicht krankenversicherungspflichtig. Es ändert sich also nichts. Allerdings solltet ihr euch in jedem Fall bei eurer Krankenversicherung in Deutschland erkundigen, ob diese euch auch während eures Studiums in NL den vollen Versicherungsschutz über die Familienversicherung gewährt.
Und: Bei Grenzpendlern, die in NL in Teilzeit arbeiten und dort studieren, aber in Deutschland wohnen, ist die rechtliche Situation noch unklar. Wahrscheinlich wird sich die Versicherungspflicht oder Befreiung davon daran ausrichten, wie viele Stunden man wöchentlich in NL arbeitet. Wie das gehandhabt wird, wird die Praxis zeigen..
Wie sieht die Versicherung aus?
Die Versicherungspflicht bezieht sich auf die sog. Basisverzekering, daneben sind weitere Zusatzversicherungen (Aanvullende verz.) freiwillig möglich, um z.B. den Versicherungsschutz im Ausland auszudehnen oder bestimmte Zusatzleistungen (z.B. besondere zahnärztliche Leistungen) mitzuversichern.
Bei der Basisversicherung (Basispakket) kann zwischen zwei Varianten gewählt werden: der Naturapolice (jede Krankenversicherung hat Vertragsärzte und Vertragskrankenhäuser, die dem Versicherten zur Verfügung stehen, die Behandlungskosten werden direkt von der Versicherung mit dem Arzt abgerechnet) und der Restitutiepolice (freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Behandlungskosten müssen jedoch erst von dem Versicherten vorgestreckt werden und werden dann später von der Versicherung erstattet).
Was kostet die Versicherung?
Die erwartete mittlere Grundprämie für die Basisversicherung beträgt für ein ganzes Jahr circa 1100 Euro (bislang konnte man als Student in NL günstigstenfalls eine Krankenversicherung für monatlich ca. 38 Euro abschließen, also ca. 460 Euro pro Jahr).
Werden Zuschüsse oder Beihilfen gewährt?
Ja. Folgende Erleichterungen gelten im Rahmen dieser neuen Krankenversicherungspflicht.
1.) Auf Antrag kann man bei dem Belastingsdienst (Finanzamt) einen einkommensabhängigen Versorgungszuschlag (Zorgtoeslag) von jährlich maximal 420 Euro erhalten (Alleinstehende). Bei der Berechnung des Einkommens zählt die Niederländische Studienfinanzierung nicht mit. Die Einkommenshöchstgrenze für diesen Zuschlag liegt bei jährlich 25.000 Euro Bruttoeinkommen. (für Familien gilt ein maximaler Zuschlag von 1200 Euro pro Jahr, die Einkommenshöchstgrenze liegt hier bei 40.000 Euro Bruttoeinkommen)
2.) No claim Regel: Ähnlich wie bei Privatkrankenversicherungen in Deutschland kann man maximal 255 Euro pro Jahr von der Krankenversicherung zurückerhalten, wenn man keine medizinischen Leistungen in dem Versicherungsjahr in Anspruch genommen hat. (Hiervon ausgeschlossen bzw. nicht angerechnet sind z.B. Hausarztbesuche). Falls die in Anspruch genommenen Leistungen 255 Euro im Jahr unterschreiten, bekommt man die Differenz ebenfalls erstattet.
3.) Man kann bei den Versicherern die Basisversicherung als sog. Collectif Contract abschließen und kann so bei gleichen Leistungen bis zu 10 Prozent der jährlichen Beiträge sparen.
Wie wirkt sich das auf die NL-Studienfinanzierung aus?
Für Leistungsempfänger der niederländischen Studienfinanzierung ergibt sich folgende Änderung: Der Krankenversicherungszuschlag in der Aanvullenden Beurs fällt zu Beginn 2006 weg. Dies waren bislang 450 Euro pro Jahr für Selbstversicherte. Dieser Leistungsverlust wird kompensiert, indem die Aanvullende Beurs ab 2006 um jährlich 400 Euro erhöht wird. Ob weitere Zuschläge auf die Studienfinanzierung der neuen Gesetzgebung Rechnung tragen, bleibt abzuwarten.
Zusätzlich zu der Basisprämie müssen Arbeitnehmer in NL einen einkommensabhängigen Beitrag zur Versicherung leisten (6,25 % vom Bruttolohn), der jedoch direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird und auf der Lohnabrechnung abzulesen ist.
Zu guter Letzt:
Die genaue rechtliche Auslegung des neuen Krankenversicherungsgesetzes wird momentan in den verschiedenen Gremien heiß diskutiert. Auch die genaue Höhe z.B. der Grundprämie steht noch nicht entgültig fest. Wir werden diesbezüglich weiter berichten. Berichtet uns über Eure Erfahrungen, damit wir diese weitergeben können!
Letzter Tipp
Wenn ihr betroffen seid, fragt auch bei Euren Hochschulen nach, ob sie einen günstigen Leistungstarif für ausländische Studenten bei einer Krankenversicherung ausgehandelt haben!
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