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BAföG

Ein Studium kostet neben den oben genannten Studiengebühren – genauso wie in Deutschland – Geld. Zum einen muss eine Grundausstattung an Büchern und Arbeitsmitteln (z. B. Computer, Büromaterial) angeschafft werden, zum anderen muss eventuell eine Wohnung mit den notwendigen Möbeln ausgestattet werden. Daneben fallen Kosten für Versicherungen, Kleidung, Essen, Fahrten nach Hause, Freizeit usw. an.

Nach der aktuellen Studie des Hochschulinformationssystems (HIS) aus dem Jahr 2003 beliefen sich die Lebenshaltungskosten der Studierenden in Deutschland durchschnittlich auf 638 € im Monat. Vergleichbare Kosten entstehen auch in den Niederlanden, da dort die Lebenshaltungskosten in etwa gleich hoch sind wie in Deutschland. Mit höheren Kosten für die Miete ist beispielsweise in den Ballungszentren der Niederlanden (u. a. Amsterdam) zu rechnen, ähnlich wie in München, Berlin oder Hamburg in Deutschland.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Entsprechend dem neuen BAföG-Gesetz kann für ein Auslandsstudium innerhalb der EU sowie in der Schweiz von Beginn an bis zum Erreichen des ausländischen Ausbildungs-
abschlusses BAföG gezahlt werden. Hierbei gelten im Prinzip die gleichen Förderungs-
voraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland.

Das BAföG sieht jetzt folgende Leistungen für ein Auslandsstudium vor:

BAföG zum Lebensunterhalt (gleiche Regeln wie beim Studium in Deutschland)
Übernahme der ausländischen Studiengebühren von bis zu 4.600 Euro für max. 1 Jahr
Hin-/Rückreise einmal jährlich (pauschal 250,- Euro)
Zuschlag zu eventuellen Zusatzkosten für die Krankenversicherung.

Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts beim zuständigen BAföG-Amt gestellt werden. Für sämtliche Anträge, die ein Auslandsstudium in den Niederlanden betreffen, ist das folgende Amt zuständig:

Region Hannover
Fachbereich Schulen - Ausbildungsförderung
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Tel.: 0511 / 616 -22252; -22253
Fax: 0511/ 616 - 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de
Internet: http://www.bafoeg-region-hannover.de




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Internationale Ausbildung auf höchstem Niveau hat ihren Preis

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