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Einführung
Zulassungsbeschränkungen sind in den Niederlanden, anders als in Deutschland, relativ selten. Während beispielsweise ein Studium der Molekularen Biomedizin in Deutschland einen recht guten Notendurchschnitt voraussetzt (ZVS-NC im Wintersemester 2005/2006 an der Universität in Bonn: 1,6 Notendurchschnitt) ist dieser Studiengang in den Niederlanden überall zulassungsfrei!
Dennoch gibt es auch in den Niederlanden stärker nachgefragte Studiengänge wie beispielsweise Tier-, Human- und Zahnmedizin sowie einige Wirtschaftsstudiengänge, die dann in der Zulassung beschränkt werden.
Zulassungsbeschränkung gibt es nur aus folgenden Gründen:  |
In einigen Studiengängen limitiert die niederländische Regierung aus Gründen eines Überangebotes an Arbeitskräften die Zahl der Studienplätze an Hochschulen. Dies geschieht auf Grund von Arbeitsmarktanalysen und der Vorausberechung von Beschäftigungschancen auf den niederländischen Arbeitsmarkt.
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Die Nachfrage übersteigt das Angebot an Plätzen. Während in Deutschland vor Beginn des Bewerbungsverfahren bekannt gegeben werden muss, ob es unter Umständen eine Beschränkung und damit ein Auswahlverfahren gibt, ist es in den Niederlanden anders: Hier zeigt sich erst während des laufenden Verfahren, ob eine Zulassungsbeschränkung besteht. Dies hängt dann von der Nachfrage ab. Möglich ist es daher auch, dass nur an einzelnen Hochschulen eine Zulassungsbeschränkung besteht und andere zulassungsfrei sind. |
Die Zulassungsbeschränkung in den Niederlanden wird als Numerus Fixus bezeichnet. Die Auswahl erfolgt anders als in Deutschland (Numerus Clausus).
Hier findet ihr nähere Informationen zu zulassungsbeschränkten Studiengängen an Hochschulen und Universitäten.
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Jederzeit nochmal
In der Praxis zeigt sich erst, was eine Ausbildung wirklich wert ist |
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