Studienfinanzierung über die Eltern

Falls alle oben beschriebenen Möglichkeiten nicht in Betracht kommen, bleibt häufig nur der Weg über die Finanzierung durch die Eltern. Diese werden sicherlich nicht sonderlich glücklich sein, wenn sie erfahren, dass sie die vom Studentenwerk ermittelten Lebenshaltungskosten in Höhe von rund 7.650 Euro für ein Studienjahr ihres Kindes bezahlen müssen.

Folgende Punkte könnten Eltern beruhigen, deren Kinder in den Niederlanden studieren wollen:

Kindergeld
Das Kindergeld wird auch bei einem Studium in den Niederlanden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt.

Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung
Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung: Zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindlichen Kindes kommt ab 2002 ein Freibetrag in Höhe von 924 € jährlich in Betracht, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und auswärtig untergebracht ist. Weiter ist Voraussetzung, dass die Eltern für das Kind Kindergeld erhalten oder es bei der auf der Lohnsteuerkarte bescheinigten Kinderfreibetragszahl berücksichtigt ist. Hier ändert sich laufend etwas. Berücksichtigt deshalb folgenden Tipp:

Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater über die gesetzlichen Bestimmungen!

Eine Checkliste zur Finanzierung gibt es hier.

Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie auf der Seite www.finanzieren-studium.de