Achtung! Es gibt Neuigkeiten! Bitte klicken sie hier.
Ähnlich kompliziert wie die Bestimmungen beim BAföG sind die niederländischen Regelungen zur Studienfinanzierung. Fast alle niederländischen Studenten bekommen ein Stipendium vom niederländischen Staat. Dafür erhalten sie allerdings keine Rückerstattung der Studiengebühren.
Unter folgenden Voraussetzungen können Deutsche in den Genuss der niederländischen Förderung kommen:
Sie dürfen bei Studienbeginn nicht älter als 29 Jahre alt sein
Sie müssen neben dem Studium mindestens 32 Stunden im Monat erwerbstätig sein (dazu muss ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden). Frühestens ab dem 1. Januar 2014 wird die Stundenanzahl auf 56 erhöht. Dies ist aber noch fraglich, da es in den Niederlanden einen Regierungswechsel gegeben hat.
Sie brauchen ein Bankkonto in den Niederlanden
Sie müssen eine Sofi-/BSN-Nummer beantragen
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch diejenigen gefördert werden, die wie ihre Väter oder Mütter die niederländische Staatsangehörigkeit haben oder bei denen ein Elternteil längere Zeit in den Niederlanden gearbeitet hat.
Die Bestandteile der niederländischen Studienförderung: