Die ''BSN-Nummer'' beantragen

In den Niederlanden gibt es ein zentrales Datensystem, in dem alle Bewohner der Niederlande gespeichert sind. Zur Identifizierung hat jeder Bürger eine sog. BSN-Nummer, Bürgerservicenummer. Diese besteht aus einer neunstelligen Zahlenkombination und enthält keinerlei persönliche Daten wie Geburtsdatum oder Ähnliches. Die BSN-Nummer verändert sich auch bei einem Umzug innerhalb der Niederlande nicht. Seit 2014 können auch nicht in NL ansässige Personen eine BSN-Nummer erhalten.
Zieht man - auch zum Zwecke des Studierens - in die Niederlande (z.B. StudentenWG oder eigene Wohnung/Zimmer, Studentenwohnheim oder ähnliches), benötigt man in jedem Fall eine solche BSN-Nummer. Diese erhält man, wenn man eine Wohnung/Zimmer in NL bezieht und sich - das ist Pflicht und darum muss man sich selbst kümmern! - bei der lokalen Gemeinde (Rathaus des neuen Wohnortes, gemeentehuis) in den Niederlanden auch mit seinem Wohnsitz anmeldet.
Dann erhält man automatisch bei der Wohnsitzanmeldung eine BSN-Nummer.

Man ist nach der Anmeldung gespeichert in der sog. BRP (Basisregistratie personen, eine Art Einwohnermeldeamt). Eine Anmeldung des neuen Wohnsitzes (zum Beispiel zum Zwecke des Studierens) sollte bis spätestens innerhalb der ersten 5 Tage nach Einzug/Umzug erfolgen. Aber schon wenn ihr einen Mietvertrag unterschrieben habt, könnt ihr eine BSN-Nummer beantragen.

Wozu ist die BSN-Nummer da?
Ihr könnt euch offiziell identifizieren gegenüber niederländischen Behörden, beispielsweise in der niederländischen Gemeinde (als Anwohner oder auch bei Umzug innerhalb der NL), bei einem Arbeitgeber (wenn ihr einen Job habt), im Krankenhaus, bei Leistungsträgern (Beispiel: Studiengebühren-Kredit oder Niederländische Studienfinanzierung) oder wenn ihr in NL steuerpflichtig seid, weil ihr dort neben dem Studium einer entlohnten Arbeitstätigkeit nachgeht. Praktisch dient die BSN-Nummer auch bei jeglichem Schriftverkehr mit niederländischen Behörden und unter diesen der Identifikation. Eine Identifikation mit zum Beispiel einer Personalausweiskopie wird in sofern nicht mehr nötig sein.

Was ist, wenn man nur in NL studiert, aber in Deutschland wohnt?

Für die sogenannten Grenzpendler (d.h. in Deutschland wohnen, in NL studieren) gibt es eine zeitlich befristete Onderwijsnummer (Ausbildungsnummer), die durch die Hochschule vergeben wird (via DUO). Zieht man dann später zum Beispiel an den Studienort, muss man die automatisch erhaltene BSN-Nummer (nach Anmeldung bei der Gemeinde) an die Hochschule durchgeben.
Die Onderwijsnummer ist im Prinzip das Gleiche wie eine BSN-Nummer und besteht ebenfalls aus neun Ziffern, beginnt aber immer mit einer Eins und danach ein oder zwei Nullen. Sie dient aber nur dem Schriftverkehr zwischen oder innerhalb der Hochschule/n oder seitens der Hochschule mit den niederländischen Behörden.

Fazit:
- ihr studiert in den Niederlanden und sucht euch deshalb eine Wohnung am Studienort:

- ihr müsst euch bei der lokalen Gemeinde im Rathaus anmelden (bis 5 Tage nach Einzug), dabei erhaltet ihr automatisch eine BSN-Nummer
- ihr studiert in den Niederlanden, wohnt dort und arbeitet dort neben dem Studium: eurem Arbeitgeber gebt ihr eure BSN-Nummer an.
- ihr studiert in den Niederlanden, wohnt nicht dort, arbeitet nicht dort: ihr erhaltet eine Onderwijsnummer von der Hochschule, an der ihr studiert. Mit dieser habt ihr aber weiter nichts zu tun.
- ihr studiert in den Niederlanden, wohnt nicht dort aber arbeitet dort: besorgt euch für euren Arbeitgeber eine BSN-Nummer bei der lokalen Gemeinde (wo eurer Arbeitsplatz liegt)


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