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Studiengebühren

Änderung der Studiengebühren für ein Erststudium in den Niederlanden ab dem 1. September 2010

Ab dem 1. September 2010 gelten für deutsche Studierende in den Niederlanden, deren offizieller Erstwohnsitz nicht in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg oder in einem der deutschen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Bremen liegt, veränderte Regelungen bezüglich der zu zahlenden Studiengebühren.

Achtung: Wenn sich dein Wohnsitz nicht in einem der aufgelisteten Bundesländer befindet, musst du dich entweder dort oder in den Niederlanden anmelden!

Diese Personengruppe zahlt nicht mehr die geringeren gesetzlichen Studiengebühren (wetterlijk collegegeld) in den Niederlanden – zurzeit 1771 Euro für das Studienjahr 2012/2013 –, sondern das so genannte instellingscollegegeld, dessen Höhe von der jeweiligen Hochschule festgelegt wird. Das kann bedeuten, dass sich Studierende auf ein Vielfaches der bisherigen Studiengebühren einstellen müssen. Es ist allerdings möglich, dass die einzelnen Hochschulen ihren Studierenden teilweise Übergangsfristen einräumen, sodass man nicht sofort den vollen Betrag an instellingscollegegeld zahlen muss – dies liegt jedoch ganz im Ermessen der jeweiligen Hochschule.

Warum diese Änderung?
Der Grund für diese Änderung bei den Studiengebühren in den Niederlanden ist, dass die niederländischen Hochschulen ab dem 1. September 2010 für Studierende, deren offizieller Erstwohnsitz nicht in einem der oben genannten Länder liegt, keine Landesmittel mehr bekommen.

Was kann ich tun, um weiter die gesetzlichen Studiengebühren zahlen zu können?

1. Fall: Du hast keine Wohnung in einem der oben genannten Länder
Da helfen nur ein Umzug und die Anmeldung beim örtlichen Rathaus. Du musst nicht einmal unbedingt in die Niederlande umsiedeln. Wenn du z. B. aus Baden-Württemberg kommst, kannst du auch nach NRW ziehen und dort deinen Erstwohnsitz anmelden.

2. Fall: Du hast eine Wohnung in einem der oben genannten Länder, hast dort aber noch nicht deinen ersten Wohnsitz angemeldet
Melde beim örtlichen Rathaus den ersten Wohnsitz an, dann gibt es keine Probleme, es sei denn, es tritt folgender Fall ein:

Wenn du in den Niederlanden wohnst, benötigst du eine Mietbescheinigung, um beim örtlichen Rathaus deinen Erstwohnsitz anmelden zu können. Diese wird vom Vermieter ausgestellt. In den Niederlanden ist Wohnraum im Allgemeinen recht knapp, sodass oftmals nicht genug Studentenwohnungen zur Verfügung stehen. Dies resultiert häufig darin, dass Wohnungen, die aus baurechtlichen Gründen nur von einer festgelegten Anzahl von Personen bewohnt werden dürfen, de facto überbelegt sind. Wohnt ihr z. B. zu dritt in einer WG, deren Räumlichkeiten eigentlich nur zwei Leute beherbergen dürften, ist das mit der Anmeldung des Wohnsitzes natürlich problematisch. Die niederländischen Behörden führen in regelmäßigen Abständen angemeldete Kontrollen durch. Wohnen bleiben und sich anmelden sollten in diesem Fall die Bewohner, die nicht aus einem der oben genannten Länder kommen.

Die Anmeldung bei der Gemeinde
Wenn du eine Wohnung in den Niederlanden gefunden hast, melde dich innerhalb von fünf Tagen bei der Gemeinde und lasse dich dort bei der GBA (Gemeentelijke Basis Administratie) kostenlos als Einwohner registrieren. Dazu brauchst du einen gültigen Ausweis, eine Kopie des Mietvertrags und eine internationale Geburtsurkunde. Vorher solltest du aber telefonisch einen Termin mit der Behörde machen.
(Quelle: DAAD-Studienführer Niederlande)



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