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Studiengebühren
Während in Deutschland nicht in allen Bundesländern Studiengebühren erhoben werden, müssen in den Niederlanden jährlich Gebühren in Höhe von rund
1672 Euro (Studiengebühren/Studienjahr 2010/2011)
gezahlt werden (das sog. Wettelijke Collegegeld). Dies gilt sowohl für die Niederländer selbst wie auch für ausländische Studenten (aus dem Einzugsgebiet der EU, also auch aus Deutschland, man sollte allerdings seinen Wohnsitz in NL haben oder aus NRW, Niedersachsen oder Bremen kommen). Diese Studiengebühren können einmalig pro Jahr oder in Raten bezahlt werden. Gehört man nicht zu diesen oben genannten Gruppen, muss man das sog. Instellingencollegegeld bezahlen. Die Höhe wird jeweils von der Hochschule selbst festgelegt, in der Regel ist der Betrag höher als die landesweiten Studiengebühren.
Zur Finanzierung der Studiengebühren kann auf Antrag ein sog. Collegegeldkrediet in Anspruch genommen werden. Bei Studiengängen, für die die normalen Studiengebühren (s.o.) fällig werden, können diese komplett als Kredit geliehen werden. Man muss sie nach Ende des Studiums in einkommensabhängigen Raten zurückzahlen.
(Achtung: Die vor 2007 bestehende Regelung der Teilrückerstattung der Studiengebühren gibt es nicht mehr bzw. nur noch für diejenigen, die ihr Studium 2006 oder früher angefangen haben und seitdem durchgängig die Teilrückerstattung erhalten haben!)
Der Studiengebührenkredit wird, verteilt auf monatliche Raten, über ein Jahr ausbezahlt. Im Folgejahr muss man erneut einen entsprechenden Antrag stellen. Es empfiehlt sich also, bei der Zahlung der Studiengebühren ebenfalls die Ratenzahlung zu wählen.
Der Antrag für den Collegegeldkrediet wird bei der IB-Groep gestellt: www.ib-groep.nl.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, wenn man den Collegegeldkrediet beantragen will:
- man benötigt ein Bankkonto in NL, der Kredit wird monatlich überwiesen
- man benötigt eine sog. Sofi-/BSN-nummer, Näheres hierzu findet
ihr hier: Sofi-/BSN-Nummer
Gehört man zu denjenigen Studenten, die höhere Studiengebühren entrichten müssen (z. B. für bestimmte englischsprachige Studiengänge, einige FH-Masterstudiengänge oder wenn man bei Studienbeginn älter als 29 Jahre ist), kann man, entsprechend den höheren Kosten, bis maximal das Fünffache der landesweiten jährlichen Studiengebühren leihen.
Für das Studienjahr 2010/2011 sind das also maximal 5 x 1.672,- € = 8.360,- €/Jahr.
Bei denen, die im Jahre 2006 oder früher ihr Studium begonnen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen noch Teile der Studiengebühren zurückerstattet werden. Dies gilt, wenn der Student/die Studentin
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in 2006 oder früher das Studium in NL begonnen hat,
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die Studiengebührenteilrückerstattung bislang durchgängig beantragt hat,
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Staatsbürger der EU ist,
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nicht älter als 30 Jahre alt ist,
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ein Bankkonto in den Niederlanden besitzt,
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keine Studienfinanzierung durch die Niederlande erhält. |
Eine Studiengebührenteilrückerstattung ist für bisher Geförderte über das Studienjahr 2006/7 hinaus möglich (sog. Cohortgarantie). So wurden im Studienjahr 2007/8 von den landesweiten Studiengebühren in Höhe von 1538 € auf Antrag 1070 Euro rückerstattet, so dass die effektiven Studiengebühren für deutsche Studenten bei 470 € pro Jahr lagen!
Damit ist ein Studium für die ''Altstudenten'' in den Niederlanden derzeit kostengünstiger als der Besuch mancher Hochschule in Deutschland!
Aber auch diejenigen, die in NL den jetzigen Collegegeldkrediet zur Vorfinanzierung der Studiengebühren beantragen, würden in Deutschland keine entsprechenden staatlichen Kompensationsmöglichkeiten zur Abfederung der Studiengebührenlast finden!
Die Studiengebühren für Teilzeit- oder berufsbegleitende Studiengänge können die Hochschulen individuell festlegen, wobei ein Mindestbetrag nicht unterschritten werden darf (sog. Instellingscollegegeld).
Ausnahmen:
Einige Studiengänge werden vom niederländischen Staat finanziell nicht unterstützt. Hier können die Hochschulen die Kosten selbst festlegen. Dies gilt beispielsweise für das erste Studienjahr Physiotherapie in deutscher Sprache in Rheine, an das sich ein reguläres Studium in Enschede ab dem 2. Jahr anschließt. Das erste Jahr in Rheine kostet ca. 5.850 Euro. Ebenfalls höhere Studiengebühren werden für Masterstudiengänge an Fachhochschulen verlangt. An den Universitäten hingegen fallen die üblichen Studiengebühren an.
Neues BAfÖG-Gesetz
Konnte während eines Auslandsstudiums bisher nur unter bestimmten Bedingungen das deutsche BAföG bezogen werden, so hat sich dies geändert. BAföG kann man nun während des gesamten Auslandsstudiums beziehen, unabhängig davon, wo man wohnt. Zudem sieht das BAföG die Erstattung der Studiengebühren für maximal ein Studienjahr vor.
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