Studiengebühren für deutsche Studierende in NL: Wichtige Änderung
Zum 01. April 2013 haben sich die Bestimmungen bezüglich der zu zahlenden Studiengebühren für deutsche Studierende in den Niederlanden geändert.
Die Regelung ab dem 01. April 2013?
Kurz gesagt: Die Erstwohnsitzregelung fällt weg und alle Studierenden zahlen nun die normalen Studiengebühren, das sogenannte wettelijk collegegeld in Höhe von 1.835 € jährlich.
WICHTIG: Wer in den Niederlanden wohnt, muss sich trotzdem bei der jeweiligen Gemeinde anmelden. Darüber hinaus solltest du daran denken, nach einem Umzug in die Niederlande deine Anschrift bei www.studielink.nl entsprechend abzuändern, damit die Hochschule auch die richtige Adresse hat. Ansonsten kann es passieren, dass wichtige Anschreiben nicht ankommen!
Die Anmeldung bei der Gemeinde
Wenn du eine Wohnung in den Niederlanden gefunden hast, melde dich innerhalb von fünf Tagen bei der Gemeinde und lasse dich dort bei der GBA (Gemeentelijke Basis Administratie) kostenlos als Einwohner registrieren. Dazu brauchst du einen gültigen Ausweis, eine Kopie des Mietvertrags und eine internationale Geburtsurkunde. Vorher solltest du aber telefonisch einen Termin mit der Behörde machen. (Quelle: DAAD-Studienführer Niederlande)